Neue Regeln für Reiserückkehrer
Enzkreis
Enzkreis (pm). Die Corona-Teststationen des Landes an den Flughäfen, den Autobahnen A5 und A8 und am Stuttgarter Hauptbahnhof sind noch bis mindestens Anfang Oktober geöffnet. Allerdings können sich dort ab 16. September nur noch Rückkehrer aus Risikogebieten testen lassen. „Unabhängig davon gelten die meisten Regeln für Rückkehrer aus Risiko-Regionen unverändert“, betont Gesundheitsamts-Leiterin Dr. Brigitte Joggerst. Dazu gehört, dass sie sich an einer der Teststationen oder unverzüglich zu Hause testen lassen müssen; der Test ist kostenlos. Sie dürfen die häusliche Isolation erst verlassen, wenn sie ein negatives Ergebnis vorlegen können, und sie müssen sich beim Ordnungsamt melden – sonst droht ein Bußgeld. Wer einen negativen Test vorweisen kann, der kurz vor der Ausreise im Ausland gemacht wurde, muss nicht in häusliche Quarantäne; das Ergebnis dieses Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein.
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