Neue Regeln für Prostituierte und Bordellbetreiber

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Gesetz schreibt Kondompflicht vor – Sexarbeiter müssen sich anmelden – Gesundheitsberatung wird Pflicht

Pforzheim/Enzkreis (pm). Zum 1. Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Darauf weisen die Stadt Pforzheim und das Landratsamt Enzkreis in einer Pressemitteilung hin. Damit wird das seit 2002 bestehende Prostitutionsgesetz um weitere Rechte und Pflichten ergänzt, die sowohl die Prostituierten als auch die entsprechenden Gewerbetreibenden betreffen. Ziel der Neuregelung ist der bessere Schutz von Sexarbeiter/-innen vor Gewalt und Ausbeutung. Es gibt eine Übergangsfrist: Alle, die bisher schon als Prostituierte tätig waren, haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, sich zu melden. Das Gleiche gilt für bereits bestehende Bordelle.

Inhaltlich schreibt das neue Gesetz neben einer Kondompflicht bei gewerblichem Sex für Prostituierte eine behördliche Anmeldung, eine Gesundheitsberatung und eine vom Arbeitsbereich getrennte Wohnung vor; Bordelle und Ihre Betreiber müssen sich Kontrollen unterziehen.

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