Neue Regeln für Betreiber von Spielautomaten

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In Gaststätten sind künftig nur noch maximal zwei Geräte erlaubt

Mühlacker (pm/md). Die Gewerbebehörde der Stadt Mühlacker weist daraufhin, dass zum 10. November strengere Regeln für Geldspielgeräte gelten. „Statt der bislang in Gaststätten grundsätzlich erlaubten drei Geldspielgeräte dürfen seit dem 10. November nur noch maximal zwei Geräte pro Betrieb aufgestellt werden, ein drittes Gerät ist abzubauen“, teilt die Gewerbebehörde mit. Hintergrund ist eine Änderung der Spielverordnung vom 4. November 2014. Den Verantwortlichen im Rathaus sei bekannt, dass das Einsammeln aller überzähligen Geldspielgeräte seitens der Hersteller zum Stichtag am 10. November zu logistischen Problemen führen könne. Deshalb will die Behörde zunächst von Sanktionen absehen, „wenn Geldspielgeräte aus diesem Grund noch kurzzeitig am Standort verbleiben“. Die Geräte dürfen dann aber nicht betriebsbereit sein. Dies bedeutet, dass sie entleert, vom Stromnetz getrennt und mit der Vorderseite zur Wand gedreht und abgedeckt sein müssen. „Die Abholung muss bis spätestens 30. November erfolgen.“ Überzählige Geräte, die danach noch aufgestellt sind, werden von der Behörde mit Bußgeldern oder Verfallsanordnungen sanktioniert. Die sechste Verordnung war von der Bundespolitik unter anderem deshalb auf den Weg gebracht worden, um Spielsucht zu bekämpfen. (Mehr zum Thema unter der Rubrik „Nachgefragt“ auf dieser Seite).

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