Neue Gebührensätze für Asylunterkünfte

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Sternenfels (lh). Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in der Gemeinde Sternenfels ist per Abstimmung des Gremiums erstmals seit 20 Jahren geändert worden. Begründet wurde der Schritt mit deutlich gestiegenen allgemeinen Kosten.

Neuerdings liegt die Nutzungsgebühr bei vier Euro pro Quadratmeter und Kalendermonat und einer Nebenkostenpauschale von 85 Euro pro Kopf und Monat. In dieser Kalkulation seien Nebenkosten wie Heizungs-, Müll- oder Schornsteinfegergebühren enthalten. Zum Vergleich: Bislang hatte sich der Gebührenmaßstab, der noch zu D-Mark-Zeiten aufgestellt worden war, nach Ausstattung und Güte von Wohnungen gerichtet und war in sechs Klassen, von 6,50 bis drei D-Mark pro Quadratmeter, unterteilt. „Das System brauchen wir nicht mehr, da der bauliche Zustand unserer beiden Objekte ungefähr gleich ist“, erläutert Hauptamtsleiter Norman Tank. Die Wohnung in der Brettener Straße sei derzeit mit vier Personen voll belegt, informiert Tank über die Belegung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde Sternenfels. In dem Objekt in der Heilbronner Straße, einer Drei-Zimmer-Wohnung, sei derzeit eine dreiköpfige syrische Flüchtlingsfamilie untergebracht. „Derzeit erfüllen wir damit die Vorgaben.“ Christoph Gutjahr von der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler und SPD erkundigte sich, wer die Miete für die Flüchtlingsunterkünfte übernehme. „Wir stellen nur den Wohnraum“, so Norman Tank. Das Landratsamt komme für die Kosten und die Betreuung auf.

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