Neue Anträge im Paulus-Prozess

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Verteidiger zweifelt Aussagen an

Karlsruhe/Enzkreis (eki). Beim Prozess um den mutmaßlichen Mord an dem Birkenfelder Büchsenmacher Simon Paulus ist kein Ende in Sicht. Weil Rechtsanwalt Ulrich Sommer, Verteidiger des 30-jährigen Hauptangeklagten, einen zweiten Befangenheitsantrag sowie sechs Beweisanträge stellte, wurde die von Unterbrechungen geprägte Verhandlung vom Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt gestern auf Donnerstag um 14 Uhr vertagt. Weil die Beweisanträge nach Schmidts Einschätzung nicht „ad hoc“ bearbeitet werden können und Sommer bereits weitere Anträge in Aussicht stellte, kann das Verfahren nicht wie ursprünglich geplant am Freitag mit den Urteilen zu Ende gebracht werden. Deshalb forderte Schmidt die Verteidiger sowie die Nebenklagevertreter auf, der Kammer sämtliche Termine in den kommenden drei Monaten mit zwingenden Gründen für ein Nichterscheinen vor Gericht mitzuteilen. Die beiden Befangenheitsanträge hatte das Gericht am Anfang des Verhandlungstags noch als unbegründet zurückgewiesen.

Mit seinen Beweisanträgen forderte Sommer vor allem die Überprüfung der Aussagen der 27 und 42 Jahre alten Mitangeklagten. So habe der 27-Jährige, der nach eigenen Aussagen beim Vergraben der Leiche geholfen hat, seine Aussagen bei polizeilichen Vernehmungen aus „taktisch geprägten“ Gründen immer weiter an den Stand der Ermittlungen angepasst. Und erst als dem 27-Jährigen klargeworden sei, dass er im Gefängnis landen könne, habe er noch berichtet, dass ihm der 30-Jährige erzählt habe, wie er Simon Paulus umgebracht habe, begründete Sommer seinen Antrag, sämtliche Ermittlungsprotokolle zu verlesen. Außerdem beantragte Sommer die Walkie-Talkies zu überprüfen, die der 30-Jährige und der 42-Jährige am Tattag bei sich hatten. Der 42-Jährige hatte behauptet, dass ihn der 30-Jährige vor dem Haus von Simon Paulus abgesetzt und erst nach dem Tod des Büchsenmachers per Walkie-Talkie herbeigerufen habe. Weil auch ein Walkie-Talkie digitale Spuren hinterlasse, könne diese Aussage durch eine kriminaltechnische Untersuchung als Lüge überführt werden, betonte Sommer.

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