Naturschützer: Kleiner Sieg gegen Porsche
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Bebauungsplan ist rechtswidrig
Weissach (pm). Die kommunale Aufsicht beim Landratsamt Böblingen hat laut einer Mitteilung der Schutzgemeinschaft Heckengäu Mönsheim/Weissach den Satzungsbeschluss des Weissacher Gemeinderats vom 9.Dezember für den Bebauungsplan „Porsche Westerweiterung“ für rechtswidrig erklärt.
Die Aktiven von Landesnaturschutzverband, BUND und der Schutzgemeinschaft Heckengäu Mönsheim/Weissach haben moniert, dass beim Satzungsbeschluss auch ein Gemeinderat mit abgestimmt hat, der bei Porsche beschäftigt ist. Nach ihrer Meinung liege hier ein Verstoß gegen Paragraf 18 der Gemeindeordnung vor, der die Befangenheit regelt. Um dies amtlich und mit den notwendigen Konsequenzen feststellen zu lassen, hätten sie die Aufsicht beim Landratsamt Böblingen um Klärung gebeten. Diese habe nun den Naturschützern Recht gegeben. Der Satzungsbeschluss sei rechtswidrig.
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