Müll: Änderungen mitteilen
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Enzkreis(pm). Ewald Buck, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft, weist darauf hin, dass Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Müllgebühren auswirken, dem Landratsamt baldmöglichst zu melden sind. Beispiele für solche Änderungen sind der Aus- oder Einzug eines Familienmitgliedes oder eines ganzen Haushaltes. Erfolgt diese Meldung bis Freitag, 13. Februar, kann sie im aktuellen Müllgebührenbescheid berücksichtigt werden. Neben Vordrucken, die in allen Enzkreis-Rathäusern ausliegen, sind auch formlose Schreiben, Faxe und E-Mails möglich. Anzugeben ist das Buchungszeichen des letzten Bescheids. Der neue wird ab 23. März verschickt. Für Rückfragen ist das Landratsamt erreichbar per Fax 07231/308-9446 und E-Mail abfallwirtschaft@enzkreis.de.
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