Mühlacker ist bei Stellplatzablöse teuer
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Gemeinderat soll über Anpassung der Beträge entscheiden – Gewerbeverein und FDP wollen eine Senkung der Sätze
Bauherren, die nicht in der Lage sind, die nötigen Stellplätze anzulegen, können stattdessen Ablösebeträge zahlen. In Mühlacker geht es nun um die Höhe der Summe. Der Gewerbe-, Handels- und Verkehrsverein (GHV) fordert, unterstützt von der FDP-Gemeinderatsfraktion, eine Senkung der Beträge.
Mühlacker. Die heute geltenden Ablösebeträge für Stellplätze, die nicht Wohnungen zuzuordnen sind, stammen noch aus dem Jahr 1989. In Zone 1 (verdichteter Innenbereich) beträgt der Satz seit damals 10225,84 Euro, was 20000 Mark entsprach, in Zone 2 (übriges Stadtgebiet) 5624,21 Euro, also früher 11000 Mark.
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