Mühlacker Straßenfest: Mitgebrachter Alkohol ist auf dem Gelände verboten

Archiv

910_0008_137515_p_Alkoholverbotszone

Alkoholverbotszone während des Mühlacker Straßenfests.

Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Bereich des Straßenfest-Geländes am 9. und 10. September nicht erlaubt. Das teilt der Mühlacker Bürgermeister Winfried Abicht mit. Grundlage dafür ist eine Polizeiverordnung, die ihre Gültigkeit am 11. September verliert.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen