Mühlacker Straßenfest: Mitgebrachter Alkohol ist auf dem Gelände verboten
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Alkoholverbotszone während des Mühlacker Straßenfests.
Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Bereich des Straßenfest-Geländes am 9. und 10. September nicht erlaubt. Das teilt der Mühlacker Bürgermeister Winfried Abicht mit. Grundlage dafür ist eine Polizeiverordnung, die ihre Gültigkeit am 11. September verliert.
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