Mit den Fäusten argumentiert

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Urteil gegen 50-Jährigen bleibt bestehen: Schlagkräftiger Angeklagter gibt das Bemühen um ein geringeres Strafmaß auf

Pforzheim/Maulbronn (weg). „Also, Schuld hab’ ich schon, aber das lass’ ich mir nicht aufpacken!“ Damit begründete der 50-jährige Angeklagte am Dienstag seine Berufung vor der Kammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim.

Zu drei Jahren und drei Monaten hatte ihn das Pforzheimer Schöffengericht im vergangenen Januar wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in eine Entziehungsanstalt verfügt.

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