„Menschen sind keine Maschinen“
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Trotz Superwahltag wenig Fehler: Wahlhelfer haben die Stimmauszählung in der Regel im Griff
Illingen/Enzkreis. Bei der Auszählung von Stimmen müssen die Kommunen im Enzkreis eher selten nachsitzen. Das teilt der Pressesprecher des Landratsamts, Jürgen Hörstmann, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die Nacharbeit, die die Kommune Illingen bei der Stimmauszählung in den vergangenen Tagen wegen zwei vergessener Briefwahlurnen leisten musste, ist nicht die Regel. Es liege zwar keine Statistik vor, Fehler seien jedoch die Ausnahme, so der Pressesprecher.
Wie im Artikel auf dieser Seite beschrieben, kann eine nachträgliche Auszählung von Stimmen durchaus Folgen haben. Doch mit Blick auf das Gesamtresultat halten sich die Konsequenzen in engen Grenzen. Die Wählerstimmen, deren Auszählung in der Stromberggemeinde zunächst nicht stattgefunden hat, „tangieren nicht den ,Grundsatz der Ergebniserheblichkeit’“, teilt Hörstmann im Fachjargon mit. Das bedeute, dass sich die bisherigen Relationen nach aktuellem Stand nicht verändert hätten. Allerdings sei es innerhalb einer Fraktion zu einer Mandatsverschiebung im Gemeinderat gekommen. Welche Rolle die Kommunalaufsicht des Landratsamts, die die Rechtsaufsicht über die Kreisgemeinden ausübt, bei Auszählungsfehlern spielt, erklärt Pressesprecher Hörstmann folgendermaßen: „Wir sind in enger Abstimmung mit unseren Enzkreisgemeinden und unterstützen situativ und bedarfsgerecht. Eine Kontrolle beziehungsweise Begleitung vor Ort war im aktuellen Fall nicht geboten.“ Die Kommunalaufsicht rechnet übrigens nicht damit, dass auch andere Kommunen nachsitzen müssen. „Dafür liegen keine Anhaltspunkte vor.“ Doch kontrolliert die Rechtsaufsicht die Ergebnismeldungen der Gemeinden überhaupt nach? Hörstmann dazu: „Im Rahmen unserer behördlichen Wahlprüfung wenden wir verschiedene Methoden an. Dazu gehört auch die Nachberechnung von Stichproben.“ Allerdings beginne die Nachprüfung erst nach der Veröffentlichung eines Gemeinderatswahlergebnisses.
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