Meldungen bis zum 20. Februar

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Abfallgebühren-Bescheide werden vom Enzkreis Ende März verschickt

Enzkreis (pm). „Haben Sie im vergangenen Jahr Nachwuchs bekommen oder ist Ihr Kind ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Studium zu beginnen?“ Solche Änderungen in der Haushaltsgröße können Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben. „Bitte melden Sie uns Änderungen bei der Anzahl der Personen und Anzahl der Haushalte bis zum 20. Februar, dann können wir diese im aktuellen Abfallgebührenbescheid noch berücksichtigen“, bittet daher Ewald Buck, Amtsleiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Die Abfallgebührenbescheide werden Ende März an die Haushalte im Enzkreis verschickt.

Der Bescheid setzt sich aus den tatsächlichen Gebühren von 2012 und einer Vorausberechnung für 2013 zusammen. Die Gebühren selbst bestehen zum einen aus einem Jahresbetrag, der abhängig ist von der Anzahl der Personen je Haushalt, und zum anderen aus dem Leerungsbetrag, der abhängig ist von der Art der Mülltonnen und der Anzahl der Leerungen. Die Gebühren des Jahres 2012 sind die Basis für die Vorausberechnung des laufenden Jahres. „Haben wir alle Änderungen für 2012 zum Stichtag erfasst, dann entfallen die Änderungsbescheide, denn die vorausberechneten Abfallgebühren beruhen bereits auf den aktuellen Daten“, weist Ewald Buck auf die beiderseitigen Vorteile hin.

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