Meldefrist endet am31. März

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Enzkreis/Pforzheim (pm). Die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim weist die Unternehmen mit Sitz im Agenturbezirk auf die Ende März fällige Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hin. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Frist zur Meldung für das Kalenderjahr 2014 endet am 31. März 2014 und kann, wie die Arbeitsagentur hervorhebt, nicht verlängert werden.

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