Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt
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Anfrage von Stadtrat Bächle: Novelle im Baugesetzbuch hat laut OB Schneider keine rechtlichen Konsequenzen
Mühlacker (pm). Eine Änderung des Baugesetzbuches sieht die stärkere Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen vor. Wie setzt die Stadtverwaltung Mühlacker das um? Wäre hier ein Jugendgemeinderat hilfreich? Das wollte CDU-Fraktionschef Günter Bächle von der Stadtverwaltung wissen. Die Antwort auf seine Anfrage verrate, wie er meint, „eher Unsicherheit über hilfreiche Instrumente“.
Die Novelle 2013 zum Baugesetzbuch ergänzt den Passus über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren um den Zusatz „auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit“, wie in seiner Antwort Oberbürgermeister Frank Schneider ausführt. Es handle sich nicht um eine inhaltliche Neuregelung, sondern letztlich um eine Klarstellung. Eine veränderte Rechtslage ergebe sich nicht.
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