Mehr Getränke-Freiheit nach 22 Uhr

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Nächtliches Alkoholverkaufsverbot aufgehoben – Kommunen können Konsumverbote aussprechen

Mühlacker. Kein Alkoholverkauf mehr nach 22 Uhr – diese Regelung wurde nach rund sieben Jahren gekippt. Seit Mitternacht darf man auch nach der magischen 22-Uhr-Frist wieder Alkohol an Tankstellen und in Supermärkten kaufen. Gleichzeitig dürfen Kommunen nun zeitgleich begrenzte Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen aussprechen, um etwaige Saufgelage zu verhindern.

Mehr Getränke-Freiheit nach 22 Uhr

Ende des Verkaufsverbots: Ab sofort darf man an Tankstellen und Supermärkten auch nach 22 Uhr wieder Alkohol kaufen. Foto: Huber

Doch ganz so einfach sei Letzteres nicht, wie Ulrich Saur, Leiter des Mühlacker Ordnungsamts berichtet: „Die Hürden zur Festsetzung von Einschränkungen des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen sind auch verfassungsbedingt sehr hoch.“ So müsse beispielsweise eine deutliche Häufung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen, die sich zudem örtlich noch auf ein bestimmtes Gebiet eingrenzen lassen. „Eine solche Lage liegt in Mühlacker nicht vor“, wie Saur aber deutlich macht. Der Gesetzgeber habe mit dieser Regelung insbesondere Städten und Kommunen helfen wollen, die im Umfeld von Diskotheken und Gaststätten erhebliche Probleme mit Alkoholkonsum haben. Grundsätzlich könne ein solches Verbot auch zu Verlagerungen in bislang nicht betroffene Gebiete führen. Außerdem sagt Saur deutlich: „Das Bürger- und Ordnungsamt bedauert, dass ein Alkoholverkauf nach 22 Uhr wieder möglich wird.“

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