Mehr Gerechtigkeit durch Mindestlohn

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DGB: Viele Arbeitnehmer profitieren ab dem 1. Januar 2015

Enzkreis (pm). Am 1. Januar 2015 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Laut Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bekommen zurzeit im Enzkreis etwa 2221 Vollzeitbeschäftigte weniger als 8,50 Euro Stundenlohn und haben damit einen Bruttoverdienst von bis zu 1500 Euro im Monat. Das heißt: 5,4 Prozent der insgesamt 40615 Vollzeitbeschäftigten werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Der DGB geht davon aus, dass bei den sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten im Enzkreis und bei den Minijobs der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen zurzeit nicht möglich. Landesweit sollen aber etwa zwei Drittel der Minijobber vom Mindestlohn profitieren. Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch im Enzkreis. Während knapp 2,5 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer brutto weniger als 1500 Euro monatlich verdienen, liegt dieser Wert bei vollzeitbeschäftigten Frauen bei fast zwölf Prozent.

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