Mast begrüßt Gerichtsurteil

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Staatsanwaltschaft muss gegen die Partei „Die Rechte“ ermitteln

Pforzheim (pm). Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat geurteilt, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Partei „Die Rechte“ wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermitteln muss. Im Wahlkampf 2019 hatte die Partei nahe der Pforzheimer Synagoge Plakate mit israelfeindlichem Inhalt angebracht. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Katja Mast begrüßt das Urteil. Gleichzeitig ruft sie dazu auf, „noch entschiedener gegen Rassismus, Hass und Hetze vorzugehen“. Die Politikerin äußert sich auch zu den Vorgängen rund um den 23. Februar in Pforzheim: „Die wehrhafte Demokratie wirkt. Die Umtriebe der Partei ‚Die Rechte‘ in Pforzheim waren unsäglich. ‚Nie wieder‘ ist Teil unserer Staatsräson. Punkt. Und wer diesen Grundsatz bricht, muss mit allen politischen und juristischen Konsequenzen rechnen.“ Die volle Solidarität und Unterstützung gelte allen Jüdinnen und Juden. Sie begrüße zudem, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, dass gegebenenfalls weitere Sicherheitsbehörden eingeschaltet würden.

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