Mann verpasst Ex-Frau einen Tritt

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Staatsanwaltschaft wirft Angeklagtem vorsätzliche Körperverletzung vor – 31-Jähriger zieht seinen Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Maulbronn. Dass es vor dem Gesetz keinen Unterschied macht, ob man seinem Gegenüber in den Bauch oder in den verlängerten Rücken tritt, hat am Dienstag ein 31-jähriger Angeklagter eingesehen und seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen.

Vorsätzliche Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft dem Zerspanungsmechaniker vor. Er soll, so die Anklage am 7. Oktober. gegen 21 Uhr, seine ehemalige Lebensgefährtin mit dem Fuß in den Bauch getreten haben und das rückwärts taumelnde Opfer am Hals gepackt und zu würgen versucht haben. Außerdem habe er der zu Boden gegangenen Geschädigten einen Stoß versetzt, verlas Amtsanwältin Sigrid Micol aus der Anklageschrift. Das Opfer erlitt bei der Auseinandersetzung Prellungen und Schürfwunden.

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