Mann droht Staatsanwältin mit dem Tod

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Amtsgericht Maulbronn verurteilt 36-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe – Arzt bescheinigt „kombinierte Persönlichkeitsstörung“

Wegen mehrerer Delikte, darunter Beleidigung und Todesdrohungen, hat das Amtsgericht Maulbronn einen 36-jährigen psychisch Kranken zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt – ausgesetzt auf Bewährung.

Maulbronn. Dass sich die Taten des Mannes aus dem östlichen so ereigneten, wie sie Staatsanwalt Philipp Karl vorgetragen hatte, daran bestand im Prozess am Donnerstag relativ rasch kein Zweifel mehr. Denn über seinen Pflichtverteidiger Tronje Döhmer ließ der Angeklagte verkünden, dass er alles einräume. Was dann folgte, war trotz nur einer geladenen Zeugin ein Verfahren, das sich – nicht zuletzt wegen vieler Unterbrechungen – wie ein Kaugummi über zähe vier Stunden zog.

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