Lerneffekt?
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Zum Leserbrief „Nicht verteufeln“ vom 11. November:
Der Verfasser hat sicher Recht, wenn er anmerkt, dass zu einem Streik zwei Parteien gehören. In diesem Fall ist es jedoch nicht die Arbeitnehmervertretung gegen den Arbeitgeber, sondern die Machtinteressen der Gewerkschaft GDL gegen jene der Gewerkschaft EVG.
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