Lebenslang für einen sinnlosen Mord
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Schwurgericht fällt im Schmuckhändler-Prozess ein Urteil. Nach der Beweisaufnahme bleiben keine Zweifel an einem heimtückischen Tötungsdelikt. Täter steigert sich in die falsche Vorstellung, er werde hintergangen, und ermordet seinen arglosen Geschäftspartner.
Pforzheim/Karlsruhe. Eine Geschäftspartnerschaft, Missverständnisse und ein Edelsteinhändler, der sich in die Vorstellung hineinsteigert, sein Kompagnon, ein 57-jähriger Schmuckhändler aus Pforzheim, würde ihn übers Ohr hauen.
Auf großes Medieninteresse stößt das Urteil des Schwurgerichts zum Mord an einem Pforzheimer Schmuckhändler. Der Täter verbirgt sein Gesicht, als er den Saal betritt. Fotos: Goertz
Statt die Angelegenheit unter Männern zu klären, bringt der 37-jährige Edelsteinhändler den Schmuckhändler um. Gestern wurde er vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dass sich dazu auch noch acht Monate wegen Unterschlagung von Schmuck und einer Rolex-Uhr sowie ein Jahr und zwei Monate wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien gesellen, ändert nichts am (Höchst-)Maß der Gesamtstrafe. Und dass der Täter insgesamt etwas mehr als 100000 Euro als Wertersatz, etwa für verschwundenen Schmuck und die Uhr, sowie als Schadensersatz, beispielsweise für Beerdigungskosten, und Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen bezahlen muss, bleibt dann auch nur noch eine Randnotiz am Ende eines Prozesses, der 22 Verhandlungstage gedauert hat. Unter anderem auch deshalb, weil der Mörder dem Gericht eine detailreiche Geschichte aufgetischt hat, der Schmuckhändler habe die K.-o.-Tropfen selbst genommen, entweder, um sich umzubringen oder ihn in der Branche zu diskreditieren. Als er festgestellt habe, dass der Mann tot in seinem Büro liegt, sei er in Panik geraten, habe den Leichnam nach Frankreich gebracht und dort angezündet.
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