Landwirte können Flutschäden melden
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Enzkreis (pm). Hochwasserbedingte Schäden in der Landwirtschaft, die im Zeitraum vom 30. Mai bis 26. Juni durch Überschwemmungen oder durch aufsteigendes Grundwasser entstanden sind, können voraussichtlich mit bis zu 50 Prozent des Schadens entschädigt werden. Allein durch den Starkregen verursachte Schäden sind allerdings ausgeschlossen. Das teilt das Landwirtschaftsamt des Enzkreises mit.
Die Schäden, die mit Fotos, Karten und Rechnungen entsprechend dokumentiert werden müssen, können noch bis spätestens 31. Juli mit dem Vordruck „Meldung von Hochwasserschäden“, der im Internet unter www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/Startseite oder beim Landwirtschaftsamt erhältlich ist, gemeldet werden. Die Finanzmittel stammen aus dem von Bund und Ländern vereinbarten Aufbauhilfefonds.
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