Landratsamt erinnert an verschärfte Photovoltaik-Pflicht
Enzkreis
Zum neuen Jahr tritt die dritte Stufe in Kraft: Bei größeren Sanierungen müssen Hauseigentümer eine Solaranlage nachrüsten.
Enzkreis. Das Landratsamt Enzkreis erinnert in einer Mitteilung daran, dass zum neuen Jahr die dritte und letzte Stufe der landesweiten Photovoltaik-Pflicht in Kraft tritt. Demnach müssen Hausbesitzer, wenn sie das Dach ihres Gebäudes grundlegend sanieren lassen, ihr Eigenheim oder Mietobjekt mit einer Solaranlage nachrüsten. Diese Vorgabe, informiert das Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz, gelte immer im Falle umfangreicherer Arbeiten wie der Abdichtung oder der neuen Eindeckung eines Daches. Auch dann, wenn dabei die Dachlatten oder die Schalungen nicht ebenfalls ausgetauscht würden.
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