Landesregierung erlaubt Wettkämpfe
Lokalsport Online
Nachdem die Fußballprofis den Spielbetrieb bereits Mitte Mai wieder aufnehmen durften, können nun endlich auch Teile der Amateur- und Breitensportler wieder aufatmen. Allerdings gelten im Hobbybereich strenge Auflagen, die manche nicht umsetzen können.
Weitere Lockerungen: Nicht nur die Schwimmer dürfen jetzt wieder im Rahmen von Wettbewerben ihre Kräfte messen.Archivfoto: Stahlfeld
Stuttgart/Enzkreis. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Ministerium für Soziales und Integration haben Ende vergangener Woche eine geänderte Fassung ihrer gemeinsamen „Corona-Verordnung Sportwettkämpfe“ verkündet. Damit dürfen laut einer Mitteilung nun in ganz Baden-Württemberg auch wieder Wettbewerbe im Breiten- und Leistungssport ausgetragen werden. Die neue Regelung gelte allerdings nur für kontaktlose Sportarten, „bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann“. Beispiele sind Tennis, Golf, Reiten, Turnen, Schwimmen, viele Leichtathletikdisziplinen und Sportschießen. Teilnehmen dürfen bis zu 99 Sportler, Zuschauer sind weiterhin nicht zugelassen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen