Lärmschutz-Erlass: Landratsamt sieht offene Fragen
Enzkreis
Enzkreis-Behörde wendet sich zur Klärung an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Tempo 30 würde „nahezu flächendeckend“ zur Regel.
Landratsamt sieht offene Fragen bei neuem Erlass zu Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Foto: Archiv
Enzkreis. Das Landratsamt Enzkreis sieht, was die Umsetzung neuer Maßgaben auf Landesebene zur Einführung von Tempo-30-Abschnitten aus Lärmschutzgründen betrifft, noch Klärungsbedarf. „Der neue Erlass“, wird in einer Mitteilung der zuständige Enzkreis-Dezernent Holger Nickel zitiert, „lässt einige Fragen offen. Im Interesse einer rechtskonformen Anwendung der Straßenverkehrsordnung bedürfen diese Fragen einer Klärung durch die Fachaufsichtsbehörden.“ Deshalb habe sich das Landratsamt bereits an das Regierungspräsidium Karlsruhe gewandt. Bei aktuell laufenden oder neu umzusetzenden Lärmaktionsplänen bittet die Enzkreis-Behörde „um ein wenig Geduld“. Die betroffenen Gemeinden seien darüber informiert worden.
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