Kurzarbeit bei der Stadt Mühlacker
Lokales Online
Mühlacker(pm). Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Einstellung des Betriebs verschiedener Einrichtungen entstehen in Teilen der Mühlacker Stadtverwaltung Arbeitsausfälle. Der neue Tarifvertrag TV Covid eröffnet laut einer Mitteilung hierfür erstmals die Möglichkeit der Kurzarbeit im öffentlichen Dienst mit Ausnahme der Kernverwaltung. Davon mache die Stadt nun bei rund 130 Beschäftigten in den Einrichtungen Gebrauch, die geschlossen sind oder im Notbetrieb laufen. Betroffen seien die Bereiche Kindertageseinrichtungen samt Sprachförderung und Integration, Schulkindbetreuung einschließlich Sprachförderung, Volkshochschule, Museen, Jugendhaus und Hausmeisterdienste. Der Tarifvertrag regle dabei eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds bei den unteren Entgeltgruppen auf 95 Prozent des Nettomonatsentgelts und auf 90 Prozent bei höheren Entgeltgruppen.
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