Kreis verbietet Wasserentnahme
Enzkreis
Landratsamt erlässt eine entsprechende Verordnung für alle oberirdischen Gewässer. Verbot gilt, wenn sich die Lage nicht zwischenzeitlich entspannt, bis Mitte Oktober. Niedrigwasserphasen würden zur Regel.

Niedriger Pegelstand: Auch an der Enz in Mühlacker sind die Spuren der anhaltenden Trockenheit nicht zu übersehen. Foto: Fotomoment
Enzkreis. Ab diesem Mittwoch und bis zum 15. Oktober darf im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern im Enzkreis entnommen werden. Das hat das Landratsamt nun förmlich per Rechtsverordnung angeordnet. Ziel sei es, teilt die Behörde mit, den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie, die sich von heißen Trockenphasen nur schwer erhole, nicht noch zusätzlich zu belasten. Bereits in den Jahren 2018, 2020 und 2022 hatte sich das Landratsamt zu dieser Maßnahme entschlossen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen