Kontrollen sollen Maskenmuffel abschrecken
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Corona-Vorgaben im Fokus, außerdem gilt: Noch bis Ende August können Kunden für das Bahn-Chaos 2019/2020 entschädigt werden.
Enzkreis „Nicht auf allen Strecken im Regionalverkehr lief es im letzten Jahr rund“, heißt es auf der Webseite www.bwegt.de, die vom baden-württembergischen Verkehrsministerium betrieben wird. Gemeint ist die Phase zwischen Juli 2019 und Januar 2020, und alle Bahn-Pendler im Land können seit Mitte Juni für die fragliche Zeit für insgesamt elf Strecken einen Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. 18000 Anträge hätten Kunden bis dato über die Seite „bwegt.de“ eingereicht, etwa 80 Prozent seien bereits mit insgesamt 1.4 Millionen Euro entschädigt worden, vermeldet das Verkehrsministerium.
Gestrichen: RB 17a ab Mühlacker. Foto: Wewoda
Insbesondere waren in dieser Zeit Verbindungen wegen Personalmangels ausgefallen. Die Corona-Pandemie war damals allerdings noch weit entfernt. Hier bereitet aktuell ein bundesweiter Anstieg der Infektionszahlen größeres Kopfzerbrechen und weckt auch unter Bahnreisenden Ängste vor einer zweiten Welle. Daher gilt nun für die Behörden die Einhaltung der Maskenpflicht als oberstes Gebot. Diese Auflage solle in den Regionalzügen ab sofort strenger durchgesetzt werden, kündigte das Verkehrsministerium an, was auch der Landesvorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Matthias Lieb aus Mühlacker, begrüßt. Er sieht weniger im Berufsverkehr als bei Fahrten von Gruppen in der Freizeit Nachlässigkeiten. „Es muss klar sein: Wer sich nicht dran hält, hat mit Sanktionen zu rechnen, die spürbar sind“, findet Lieb. Viele Fahrgäste seien besorgt über Einzelne, die sich weigerten, eine Maske zu tragen oder nachlässig damit umgingen, meint auch das Ministerium. „Maskenmuffeln und Verweigerern muss klar sein, dass sie ein Bußgeld von bis zu 250 Euro riskieren“, wird Verkehrsminister Winfried Hermann zitiert.
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