Kontaktverbot schließt Kontakte nicht aus

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Hat ein 31-Jähriger auf der Terrasse seiner ehemaligen Freundin randaliert? Gericht sieht zu viele Widersprüche für einen Schuldspruch

Maulbronn. „In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“: Von diesem Rechtsgrundsatz hat am Dienstag ein 31-Jähriger profitiert, der sich wegen eines Vergehens nach dem sogenannten Gewaltschutzgesetz vor dem Amtsgericht in Maulbronn verantworten musste.

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