Konkurrenz für Kaminkehrer

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Monopol ab 1. Januar 2013 aufgehoben – Hauseigentümer können sich Schornsteinfeger aussuchen

Ötisheim/Enzkreis. Fredy Geist ist seit annähernd 40 Jahren Kaminkehrer. Gelernt hat er den Beruf in Mühlacker, seit 1990 ist der 54-Jährige Ötisheimer Bezirksschornsteinfeger und für Karlsbad und einen Teil von Waldbronn zuständig. Der Meister, der traditionsbewusst mit schwarzem Rock und Zylinder unterwegs ist, ist ein alter Hase. „Mir macht es Spaß, mit Menschen zusammenzukommen“, sagt er. Doch jetzt muss er sich ebenso wie seine Kollegen umstellen: Ab Januar 2013 gilt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Ins Rollen brachte die Änderung die Europäische Union. Ein EU-Verfahren hat die Bundesregierung veranlasst, das sogenannte Monopol der bundesdeutschen Kaminkehrer aufzuheben. Das bedeutet, künftig können sich Hauseigentümer „ihren“ Schornsteinfeger aussuchen. Motto: Konkurrenz belebt das Geschäft. „Dadurch werden die Bezirke offener“, sagt Fredy Geist. Und mehr als das: „Zugelassene Schornsteinfeger können EU-weit tätig werden.“

Bezirksschornsteinfeger Fredy Geist mit Kehrgeschirr und traditionellem Zylinder.

Bezirksschornsteinfeger Fredy Geist mit Kehrgeschirr und traditionellem Zylinder.

Hat sich bislang der zuständige Bezirksschornsteinfeger selbstständig darum gekümmert, dass die Feuerungsanlage in einem Gebäude ordnungsgemäß funktioniert, muss ab morgen der Hauseigentümer dafür sorgen, dass der Heizungsschornstein regelmäßig gekehrt und überprüft wird, und einen Kaminkehrer beauftragen. Für die „hoheitlichen Tätigkeiten“ wie die Feuerstättenschau, die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit und die Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Die nichthoheitlichen Arbeiten können Gebäudeeigentümer hingegen an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben.

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