Kommunen ächzen unter neuer Aufgabe

Enzkreis

In zwei Jahren kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule.

Enzkreis. Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung, dazu ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 1. August 2026 für Erstklässler in Kraft tritt und in den Folgejahren auf die Klassen zwei bis vier ausgerollt wird: Die Kommunen und der Enzkreis stehen vor großen Herausforderungen. Konkret umfasst der Rechtsanspruch inklusive Unterricht acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche mit maximal vier Wochen Schließzeit in den Ferien.

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