Kommentar: Ein Urteil mit Signalwirkung
Stuttgart
Kommentar: Ein Urteil mit Signalwirkung
Der Tatort in Ludwigsburg war lange Zeit von Anteilnahme geprägt.
(Foto: Simon Granville))
Ludwigsburg/Stuttgart - Das Urteil im Ludwigsburger Raserprozess erscheint angemessen. Das Landgericht in Stuttgart folgt den Strukturen, die bereits den Berliner Ku’damm-Prozess im Jahr 2017 prägten. Der Richterspruch damals wie heute lautet: lebenslang. Wer sich für ein illegales Autorennen ans Steuer setzt, überlässt sich bewusst einem Nervenkitzel, der das Leben anderer gefährdet – und erfüllt damit Mordmerkmale wie die der Gemeingefährlichkeit und der Heimtücke. Die beiden Brüder haben sich eben dessen schuldig gemacht, als ihr Rennen am Abend des 20. März 2025 zwei junge Frauen aus dem Leben riss.
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