Kommentar: Die Prüfung der Erinnerungslücke
Stuttgart
Kommentar: Die Prüfung der Erinnerungslücke

Ex-Minister Andreas Scheuer soll vor Gericht angeklagt werden.
(Foto: dpa)
Deutschland gehört nicht zu den Ländern, in denen ehemalige Regierungsmitglieder fürchten müssen, nach ihrer Amtszeit vor Gericht gezogen zu werden. Das ist eine Kultur, die es beizubehalten gilt. Gerichte sind für Straftaten zuständig, bei politischem Versagen steht der Politik ein anderer Instrumentenkasten zur Verfügung. Das gilt auch für den Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer, obwohl dessen Fehler dem Staat recht teuer zu stehen gekommen ist. Der Ex-Bundestagsabgeordnete Scheuer hat ziemlich dilettantisch umgesetzt, was sich seine CSU-Kollegen Alexander Dobrindt und Horst Seehofer ausgedacht hatten. Die gescheiterte Maut für EU-Bürger hat den Steuerzahler am Ende schließlich knapp 250 Millionen Euro gekostet. Dass Scheuer dennoch vor Gericht angeklagt werden soll, steht dazu nicht im Widerspruch. Denn er soll nicht für sein folgenreiches Missmanagement belangt werden, sondern dafür, dass der Politiker im Untersuchungsausschuss etwas Unwahres gesagt haben soll.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen