Kommentar: Ausland auf Genehmigung?

Stuttgart

Kommentar: Ausland auf Genehmigung?

Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten, schrieb Goethe vor über 200 Jahren. Im Falle des neuen Wehrdienstgesetzes könnte das aber für deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren schwierig werden. Denn: Sie müssen sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen. Wie bitte?

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