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27-Jähriger schlägt Gleichaltrigem am frühen Morgen zweimal ins Gesicht – Gericht verdonnert den Angeklagten zu einer Geldstrafe

Maulbronn. Per Strafbefehlsverfahren ist ein 27-Jähriger am Dienstag zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Er hatte im Oktober einem Gleichaltrigen ohne Grund zweimal ins Gesicht geschlagen. So musste er sich vor dem Maulbronner Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten, hatte aber im Vorfeld Einspruch eingelegt. „Der Vorwurf gefällt mir nicht“, lautete seine Begründung noch zu Beginn der Verhandlung.

Nachdem das Opfer ausgesagt hatte, änderte sich seine Meinung. Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner bot ihm an, seinen Einwand noch einmal zu überdenken, seine Tat zuzugeben und damit die milde Geldstrafe zu akzeptieren. „Wenn ich jetzt den zweiten Zeugen hereinbitte, wird er uns den Hergang wohl in sehr gleicher Weise wie das Opfer beschreiben“, sagte der Richter beim Blick in die Akte: Und komme es zu einer Hauptverhandlung, könne die Strafe deutlich höher ausfallen, warnte er den jungen Mann und stellte ihm sozusagen einen „Rabatt“ in Aussicht, sofern es beim Strafbefehlsverfahren bleibe. Nach Rücksprache mit seiner Anwältin willigte der Beschuldigte ein.

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