Klare Regeln für die Entsorgung von Elektrogeräten
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Weitergabe an fahrende Schrotthändler ist verboten
Enzkreis (pm). Für die Entsorgung von Herden, Kühlschränken oder Waschmaschinen bietet der Enzkreis die Abholung auf Abruf und die Selbstanlieferung auf der Deponie in Maulbronn an. Die Abholung durch fahrende Schrotthändler ist nicht erlaubt. Darauf weist in einer Mitteilung der Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft, Ewald Buck, hin.
Die Erfassung von sogenannten Elektroaltgeräten habe seit einer Gesetzesnovellierung vom Februar 2012 ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Vertreiber, Hersteller und Entsorgungsträger – wie zum Beispiel Landkreise – zu erfolgen. „So ist sichergestellt, dass die weitere Verwertung der Geräte fach- und umweltgerecht erfolgt“, begründet Buck. „Dabei werden verwertbare Stoffe in technisch aufwendigen Arbeitsschritten getrennt und stofflich wiederverwertet. Schadstoffe und nicht weiter verwertbare Bauteile werden entsprechend entsorgt.“
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