Kinderpornografie: Mann muss ins Gefängnis

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44-Jähriger zu Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt – Richter stellt Schuldfähigkeit fest

Pforzheim. Der 44-Jährige, der im Internet einen Tausch-Zirkel für Kinderpornografie aufgebaut und jahrelang betrieben hatte, verzog keine Miene, als am Montag die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim das Urteil verkündete: eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten.

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