Kinderpornografie: Mann muss ins Gefängnis

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44-Jähriger zu Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt – Richter stellt Schuldfähigkeit fest

Pforzheim. Der 44-Jährige, der im Internet einen Tausch-Zirkel für Kinderpornografie aufgebaut und jahrelang betrieben hatte, verzog keine Miene, als am Montag die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim das Urteil verkündete: eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten.

Der 19. März 2019 war für den Angeklagten, der unter dem Nickname „lucky eddy“ im Darknet seine pädophilen Neigungen auslebte, kein Glückstag. Polizeibeamte durchsuchten die Einzimmerwohnung in Pforzheim und stießen auf den ausgeklügelten technischen Kern der Plattform „the hidden door“, die 33 handverlesenen Mitgliedern den Zugang zu Bildern und Videos von Kindern zwischen vier und zwölf Jahren in perversen sexuellen Posen erlaubte. Der Umfang: mindestens 300 Gigabyte. Außerdem im Angebot: zwölf Bände mit 10000 Seiten und 50 Illustrationen als Lesestoff mit kinderpornografischem Inhalt.

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