Kinder- und Jugendschutz in der Vereinsarbeit
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Drei Veranstaltungen im Enzkreis sollen über Gesetzeslage informieren
Enzkreis (pm). Vereine und Verbände leisten unbestritten einen wichtigen Beitrag in der Kinder- und Jugendarbeit. Um dabei jedoch den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und insbesondere ihren Missbrauch im Rahmen der Jugendarbeit ausschließen, hat der Gesetzgeber vor einiger Zeit das Bundeskinderschutzgesetz novelliert.
Demnach müssen, wie es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Enzkreis heißt, unter anderem die Jugendämter als öffentliche Träger der Jugendhilfe mit freien Trägern, also Vereinen und Verbänden, Vereinbarungen zur Umsetzung des Gesetzes treffen. In ihnen verpflichten sich die freien Träger, erweiterte Führungszeugnisse von Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen. Ziel der Regelung ist es, einschlägig vorbestraften Menschen den Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu verwehren.
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