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Zu „Eiberger muss Widerspruch einlegen“ vom 26. April
Es gibt in Illingen aktuell zwei Sanierungsprogramme mit unterschiedlich hohen Fördersätzen: „Ortsmitte Schützingen“ und „Ortskern Illingen II“. Es ist richtig, dass ich im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Schützingen“ wohne und dass ich ein Objekt besitze, welches ich renovieren möchte – ein kleines Fachwerkhaus mit sieben Quadratmetern Hofraum, seit mindestens 40 Jahren unbewohnt, gekauft 2002, eingetragenes Kulturdenkmal, Status §28. Es ist ebenfalls richtig, dass ich die Angleichung der niedrigen Fördersätze von Schützingen an die höheren Fördersätze in Illingen im Gemeinderat gefordert habe.
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