Keine Ahnung von Quarantäne-Regel

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Verstöße gegen Auflagen bei Müller-Fleisch landen vor Gericht – Freispruch für Rumänen

Pforzheim/Birkenfeld. Jetzt sind die ersten Verstöße gegen die Arbeitsquarantäne bei Müller-Fleisch vor Gericht gelandet. Am Montag gewährte ein Prozess vor dem Amtsgericht Pforzheim nicht nur einen Einblick in die Welt von Lohnarbeitern, sondern machte auch deutlich, dass die Mühlen der Verwaltung nicht immer so schnell mahlen, wie es angesichts der Pandemie angebracht wäre. Deshalb sprach Richter Philipp Hauenschild die drei angeklagten Rumänen am Ende auch frei, obwohl sie zweifelsfrei gegen die Regeln zur Arbeitsquarantäne bei Müller-Fleisch verstoßen hatten. Die Krux an der Geschichte: Sie hatten am Montag, 21. April, dem Tag ihres Delikts, keine Ahnung von der Allgemeinverfügung, die bereits am Donnerstag, 17.April, erlassen worden war, nachdem 90 Mitarbeiter von Müller-Fleisch beziehungsweise der Subunternehmer positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Die Allgemeinverfügung legte unter anderem fest, dass die Mitarbeiter zwar zur Arbeit kommen, aber ansonsten die eigenen vier Wände nicht verlassen dürfen. Der Transport zu den Unterkünften sollte über einen Shuttleservice von Müller-Fleisch beziehungsweise der Subunternehmen erfolgen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs war den Arbeitern des Schlachtbetriebs untersagt.

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