Kein Freibrief für Rechtsverstöße

Enzkreis

Veterinäramt des Enzkreises informiert über die Grenzen bei Einführung einer Katzenschutzverordnung.

Katzenschutzverordnungen sollen der unkontrollierten Vermehrung und dem Leid von Streunern ohne festes Zuhause entgegenwirken. Foto: Adobe Stock/Furry Fritz

Katzenschutzverordnungen sollen der unkontrollierten Vermehrung und dem Leid von Streunern ohne festes Zuhause entgegenwirken. Foto: Adobe Stock/Furry Fritz

(Foto: FurryFritz - stock.adobe.com)

Enzkreis. Aus aktuellem Anlass gibt das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises einige rechtliche Hinweise zum Thema Katzenschutzverordnung. „Der Erlass einer Katzenschutzverordnung berechtigt Tierschützer keineswegs, sofort Privatgelände ohne Einwilligung des Eigentümers zu betreten, um dort Fallen aufzustellen oder Katzen auf andere Weise einzufangen“, stellt Amtsleiterin Dr. Linda Koiou klar. Deshalb sei in der Musterverordnung des Landes ein Inkrafttreten der Verordnung erst sechs Monate nach deren Erlass vorgesehen. So solle den Katzenhaltern ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben werden, ihre Freigänger selbst kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem gilt laut Dr. Koiou das Betretungsrecht ausdrücklich nur für Bedienstete und Beauftragte des jeweiligen Bürgermeisteramts.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen