Kalkulatorischen Zinssatz abgesenkt

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Knittlingen (cb). Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindehaushaltsverordnung schreiben Kommunen eine angemessene Verzinsung des Anlagenkapitals der kostenrechnenden Einrichtungen vor. Ein genauer Wert ist nicht definiert. Die Stadt Knittlingen hat, wie jetzt einstimmig vom Gemeinderat beschlossen, ihren kalkulatorischen Zinssatz von fünf auf 3,5 Prozent abgesenkt. Die Regelung gilt rückwirkend schon für 2015.

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