Jugendvertreter verleihen Auszubildenden eine Stimme

Enzkreis

Junge Beschäftigte können sich in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen zu einer Vertretung formieren. Landrat lobt Engagement.

Enzkreis. Wer als Jugendlicher im Rahmen einer Berufsausbildung angestellt ist, soll auch seine Bedürfnisse im Unternehmen artikulieren können, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts Enzkreis. Nicht immer sei das über die Mitarbeitervertretung möglich, wenn die Ausbildungszeit kürzer als die reguläre Amtszeit sei. Deshalb könnten sich Jugendliche und Auszubildende in Betrieben und in der öffentlichen Verwaltung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zusammenschließen, für die alle Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Azubis bis 25 Jahre wahlberechtigt sind.

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