Informationen im Netz abrufbar

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Enzkreis/Karlsruhe (pm). Durch das baden-württembergische Wassergesetz werden Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Dies schränkt die Bebaubarkeit der Flächen ein, was zu Fragen geführt hat. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben nun wichtige Antworten zum Thema „Bauen und Planen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten“ ins Netz gestellt. Die Informationen können unter www.rp-karlsruhe.de in der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen und heruntergeladen werden.

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