Infektionsschutz: Belehrung auch online
Enzkreis
Enzkreis. Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Um das Risiko dieses Übertragungswegs zu minimieren, muss jeder Mensch, der beispielsweise in der Gastronomie, Hotellerie, der Gemeinschaftsverpflegung, in Metzgereien, Bäckereien oder im Lebensmitteleinzelhandel mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, alle zwei Jahre eine Infektionsschutzbelehrung nachweisen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Person fest angestellt ist oder als Aushilfe im Service arbeitet. Nur wer ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln zu tun hat, ist ausgenommen. Bisher war für die Erstbelehrung, die grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen muss und die nicht älter als drei Monate sein darf, zwingend ein Termin beim Amt nötig. Nun bietet das Gesundheitsamt beim Landratsamt Enzkreis für diesen Nachweis auch eine Online-Schulung an. Nähere Informationen gibt es hier: https://www.enzkreis.de/Online-Dienste/Infektionsschutz-Belehrung/. Für Fragen steht das Gesundheitsamt unter Telefon 07231/308-9730 zur Verfügung. pm
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