In den Kfz-Zulassungsstellen gilt künftig die 3-G-Regel
Enzkreis
Landratsamt verschärft die Auflagen für einen Besuch seiner Dienststellen. Landrat verweist auf den Online-Service.
Enzkreis. Ab Donnerstag gilt beim Zutritt zum Landratsamt Enzkreis und zu seinen Außenstellen nicht nur die Maskenpflicht, sondern zusätzlich die 3-G-Regel. Das hat die Pressestelle der Behörde mitgeteilt. Damit müssten alle Besucher am Eingang entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Es genüge ein Antigen-Schnelltest; das zertifizierte Testergebnis dürfe allerdings nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test könne 48 Stunden zurückliegen.
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