In Gottesdiensten gilt demnächst die 3-G-Regel
Veranstaltungen
Mühlacker. Die geänderte Corona-Verordnung des Landes, die am 14. Februar in Kraft tritt, wirkt sich auch auf die Gottesdienste aus. Darauf weist die evangelische Paulus-Kirchengemeinde in Mühlacker hin. Mit Ausnahme von Bestattungen gelte die 3-G-Regel, wonach nicht geimpfte und genesene Besucher einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen müssen. Die Regelung gelte für die sonntäglichen Gottesdienste ab dem 20. Februar.pm
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