Impfpflicht: Behörde liegen schon 900 Meldungen vor
Enzkreis
Herkulesaufgabe für das Gesundheitsamt des Enzkreises: Arbeitgeber haben bereits viele ungeimpfte Beschäftigte gemeldet.
Enzkreis. Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Seitdem müssen Kliniken, Pflegeheime und andere Einrichtungen, in denen vulnerable Menschen angesteckt werden könnten, den Gesundheitsämtern Beschäftigte melden, die noch nicht geimpft sind. Ihnen könnte am Ende ein sogenanntes Betretungsverbot drohen, das die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen verhängen kann. Freilich wird es keinen Alleingang der Gesundheitsämter geben. Sie sind angehalten, Rücksprache mit den betroffenen Einrichtungen zu halten. Schließlich können ungeimpfte Beschäftigte in manchen Fällen an ihrem Arbeitsplatz unverzichtbar sein.
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