Im Zorn mit Bierflasche zugeschlagen
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Körperverletzung auf einem Grillplatz in Knittlingen beschäftigt das Amtsgericht in Maulbronn
Maubronn/Knittlingen (ra). Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 1200 Euro zugunsten eines Hospizdienstes hat das Amtsgericht am Dienstag einen 31-Jährigen verurteilt, der einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt war.
Er hatte bei einem Grillfest mit einer Bierflasche zugeschlagen und sein Opfer im Gesicht verletzt. Auf diese Weise nahm der 31-Jährige späte Rache dafür, dass ihn sein Kontrahent in der Silvesternacht vermeintlich verunglimpft hatte. Das Opfer habe damals, so der Angeklagte, bei seiner Partnerin schlecht über ihn geredet.
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